Hier finden Sie die aktuellen Fassungen der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung für die vier Friedhöfe in den Ortsteilen Brochterbeck, Ledde, Leeden und Tecklenburg, sowie Informationen der Landeskirche zur christlichen Friedhofs- und Bestattungskultur.
In den Satzungen werden unter anderem die auf den Friedhöfen der Ev. Kirchengemeinde Tecklenburg möglichen Bestattungsarten, Pflichten des Friedhofsträgers und der Nutzer wie auch die Anlage der Gräber, Grabsteine und die zulässige Bepflanzung geregelt.
Die Friedhofssatzung und die Friedhofsgebührensatzung gelten für alle vier Ortsteile. Gedruckte Friedhofssatzungen sind im Gemeindebüro erhältlich, ebenso Kopien der jeweils gültigen Friedhofsgebührensatzung. Eine Bestattungsberechtigung ist für Bürger der vier Tecklenburger Ortsteile nach Wahl auf allen vier Friedhöfen gegeben – soweit es die vorgesehenen Grabformen und der vorhandene Platz erlauben. Im Zweifel wird das Presbyterium entscheiden. Nähere Details können in der Friedhofssatzung nachgelesen werden.
Die Verwaltung der Friedhöfe obliegt ausschließlich der Ev. Kirchengemeinde Tecklenburg, vertreten durch das Presbyterium. Sie wird durch das Gemeindebüro in Ledde wahrgenommen. Im Auftrag der Ev. Kirchengemeinde Tecklenburg erstellt das Kreiskirchenamt die allfälligen Abrechnungen. Verbindliche Auskünfte geben nur die Pfarrer/in, das Ev. Gemeindebüro in Ledde und/oder die/der Friedhofskirchmeister.
Anonyme Bestattungen sind nach Kirchenrecht grundsätzlich nicht erlaubt! Für Christen ist bei Gott jeder ein einzigartiger und unvergessener Mensch! Aber anstelle der Form der anonymen Bestattungen bieten unsere Friedhöfe würdige und sinnvolle Alternativen an, die im Einzelfall besprochen werden sollten.
Weitere Informationen zur Friedhofsgebührensatzung:
Die vier Friedhöfe der Tecklenburger Ortsteile haben eigene, selbst abschließende Haushalte. Daher sind unterschiedliche Gebühren zwangsläufig gegeben: Sie hängen unter anderem ab von den individuell anfallenden Investitionskosten (z. B. Friedhofserweiterungen, Friedhofskapellen) und den damit verbundenen kalkulatorischen Abschreibungen, Pflegemaßnahmen, Größen von Wahlgrabstätten, Maßnahmen zur Verkehrssicherung, Anzahl von Sterbefällen oder auch den Personalkosten.
Nähere Informationen erteilt Ihnen gerne das Gemeindebüro, die Pfarrer oder das Presbyterium unserer Gemeinde.
Aus organisatorischen Gründen können wir Ihre Bestattungsanfragen nur noch über unser Anfrageformular entgegennehmen.
Sie erreichen dadurch sofort das gesamte Friedhofsteam und sparen wertvolle Zeit.
Nach erhalt Ihrer Nachricht melden wir uns unverzüglich bei Ihnen zurück.
Aus organisatorischen Gründen können wir Ihre Bestattungsanfragen nur über unser Anfrageformular entgegennehmen.
Wir melden uns unverzüglich bei Ihnen zurück.
Gemeindebüro
Ev. Kirchengemeinde Tecklenburg
Ledder Dorfstr. 66a
49545 Tecklenburg
Telefon: 05482 - 1078
Telefax: 05482 - 7968
E-Mail: te-kg-tecklenburg @ kk-ekvw.de
Öffnungszeiten
Montag: 14.00 - 17.00 Uhr
Dienstag: 10.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 15.00 - 17.00 Uhr
Freitag: 10.00 - 12.00 Uhr
Pfarrer
Björn Thiel (Brochterbeck, Ledde, Tecklenburg)
Tel. 05482-97066
E-Mail: Bjoern.Thiel @ ekvw.de
Iven Benck (Leeden)
Tel. 05404-9129733
E-Mail: Iven.Benck @ ekvw.de